Zu den Rezensionen

Ein „Christoph“ hat mir vor wenigen Tagen eine schlechte Rezension gemacht. Mir ist nicht bekannt, wer hinter diesem Namen steckt noch warum ich diese Rezension erhalten habe. Aus seinen Rezensionen ist höchstens erkennbar, dass er gerne mit dem Velo unterwegs ist und Bäckereien und Restaurants besucht..

24. Dezember 2023

Guten Tag Frau Islam

Ich habe Ihre Rezension zur Kenntnis genommen. Erlauben Sie mir, auf Ihre ausführliche negative Rezension eine ebenfalls ausführliche Antwort. Dies interessiert sicher weitere Lesende, v.a auch meine treuen, zufriedenen Patientinnen und Patienten und all diejenigen, die mir eine positive Rezension gewidmet haben.
In den vergangenen Jahren mussten wir feststellen, dass vereinbarte Termine in meiner Sprechstunde vor allem von Erstkunden/-patienten in zunehmendem Masse ohne vorangehende Abmeldung nicht wahrgenommen werden. Dies ist ein Phänomen, wie es leider auch in anderen Branchen festgestellt wird. Zum Beispiel bei der Vorreservation eines Restauranttisches. Man nennt dies «Ghosting».
Entschuldigungen für dieses Verhalten kann man nicht erwarten. Eine Reaktion erfolgt erst, wenn die Leute eine Rechnung für die nicht wahrgenommene Konsultation im Briefkasten finden, wie bei Ihnen geschehen.
Ebenfalls aus Erfahrung (35 Jahre!) wissen wir, dass sich unentschuldigtes Fernbleiben von einer erneut vereinbarten Konsultation in diesen Fällen leider zu oft wiederholt. Wertvolle Sprechstundenzeiten entgehen so Patienten, die noch so gerne an diesen für uns wie sie wertlos verstrichenen Terminen ihre Probleme gezeigt hätten.
Da hat sich in den letzten Jahren leider ein Kulturwandel vollzogen, auf den wir gezwungen sind zu reagieren. Dies im Interesse unser seit Jahrzehnten bekannten treuen und dankbaren Ratsuchenden. Aus diesem Grund vereinbaren wir gar keine neuen Termine mehr für Anfragende, die den ersten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen. Wir können die nachträglich von ihnen jeweils vorgebrachten Begründungen ja gar nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen. In Ihrem Fall hätten Sie sogar die Möglichkeit gehabt, am Freitag zwischen 08 bis 11 Uhr, am Samstag zwischen 08 bis 10 Uhr sich nachträglich zu erklären für Ihr Verhalten: das Telefon war besetzt und die Praxis erreichbar. Einer rechtzeitig oder auch zeitnah verspätet mitgeteilten, freundlich vorgebrachten Begründung für ein Terminversäumnis bringen wir jederzeit Verständnis entgegen.
Meine langjährige Mitarbeiterin, die Sie am Telefon kontaktierten, kenne ich seit Jahrzehnten. Ich bürge für ihren Charakter, ihre Freundlichkeit und ihre Geduld. Wenn Sie, Frau Islam, meine Mitarbeiterin in anderer Form wahrgenommen haben, dann müssen Sie das als Reaktion auf Ihr eigenes Verhalten zur Kenntnis nehmen.
Die gleichzeitig mit Ihrer Rezension erschienene Rezension eines Herrn Gaetano Ventura nehme ich zur Kenntnis. Der Herr ist uns allerdings nicht bekannt.

19. November 2023